Dass angeblich die Bundesregierung vor WLAN warnt, geistert seit gestern durch den Online-Blätterwald. Grund: Irgendein Kollege von welchem Medium auch immer dachte sich zu einem eigentlich harmlosen Vorgang eine reißerische Headline aus, die von ca. 20 anderen Journalisten unreflektiert abgeschrieben wurde. Und schon geht von WLAN eine große Gefahr aus – angeblich.
Nach der Diskussion um Handy-Strahlung sowie Funkwellen durch DECT-Telefone stellt sich nun also die Frage: Ist WLAN gefährlich und gesundheitschädlich?
Laut Bundesregierung nicht. Die eigentliche Botschaft in deren Antwort auf eine Anfrage der Grünen, die Keimzelle der Berichterstattung war, lässt sich nur mit viel Fantasie als "Warnung vor WLAN" auslegen – was leider nur merkt, wer das Originaldokument auch liest. Aber klar – in Redaktionen ist die Zeit eben knapp. Gerade habe ich auch eine Anfrage von SWR3 dazu telefonisch beantwortet und in dem Kurzinterview die Warnung vor WLAN als "Ente" klassifiziert – wird wohl in den nächsten Minuten gesendet. Hoffen wir, dass nicht morgen BILD darüber berichtet. Warum? Weil wieder einmal nichts dahinter steckt:
- Die Bundesregierung hat keinesfalls vor dem Einsatz von WLAN gewarnt. Im Gegenteil stellte sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen fest, dass gängige Grenzwerte eingehalten werden. Zudem geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass WLAN-Geräte nur mit sehr geringen Sendeleistungen arbeiten und daher sogar unter ungünstigsten Bedingungen, also beim Einsatz direkt am Körper, nur extrem geringe SAR-Werte auftreten. Im Original:
"Bei extremer Nahfeldexposition einer mit Kontakt zum Körper betriebenen WLAN Einsteckkarte für Laptops (Situation: Laptop auf Oberschenkeln) wurde unter Laborbedingungen ein maximaler, über 10g gemittelter lokaler SAR-Wert von 0,05 W/kg gemessen. Berechnungen unter Zugrundelegung ungünstigster Annahmen führten zu maximalen Werten bis 0,11 W/kg. Überschreitungen der empfohlenen Grenzwerte werden auch unter ungünstigsten Annahmen als unwahrscheinlich eingestuft. Die in der Praxis tatsächlich auftretenden Expositionen werden in besonderem Maße auch vom aktuellen Datenverkehrsaufkommen im Netzwerk bestimmt und liegen üblicherweise deutlich unter den genannten Maximalwerten."
- Sie bleibt lediglich dem seit einiger Zeit vom Bundesamt für Strahlenschutz verfolgten Motto treu, dem Verbraucher klarzumachen, dass ein vorsorglicher Verzicht auf unnötige Funkverbindungen kein Fehler ist. Wer besonders vorsichtig sein will, der telefoniert ab und zu mit dem schnurgebundenen Festnetztelefon statt mit dem Handy, gerade bei Dauergesprächen. Und analog dazu greift er eben auch ab und zu zum Netzwerkkabel statt zur WLAN-Verbindung. Zudem lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung der Schluss ziehen, dass man WLAN-Router ebenso wie Basisstationen von DECT-Telefonen nicht ausgerechnet direkt neben Schlaf- oder Arbeitsplatz stellen sollte. Weiterer Auszug aus der Antwort der Bundesregierung:
"Von so genannten WLAN- Hot-Spots in öffentlich zugänglichen Bereichen geht für die allgemeine Bevölkerung derzeit nur eine geringe zusätzliche Exposition aus. Im beruflichen und privaten Umfeld eingesetzte WLAN- Netzwerke können aber die Expositionen anderer Funkdienste durchaus dominieren, wenn ein entsprechender Abstand zum Sender (Access Point oder Endgerät) unterschritten wird."
Wie sehr die Perspektive eines Mediums dann doch die Message beeinflussen kann, das zeigt die Meldung bei it-business.de: "Eine aktuelle Stellungnahme der deutschen Bundesregierung könnte den IT-Fachhandel in nächster Zeit in Absatzschwierigkeiten bringen." Da könnte was dran sein – im Gegensatz zu der Headline "Bundesregierung warnt vor WLAN", die nichts ist als eine effekthascherisch motivierte Zuspitzung.
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